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Falls noch Emailadressen für Abteilungen oder einzelne Personen angelegt werden sollen, bitte eine Email an den EDVAdmin schicken.

WICHTIG !!!
Benutzen Sie die offiziellen E-Mail Adressen des Vereins und der Abteilungen, wenn Sie sicher gehen wollen, dass uns Ihre E-Mail auch erreicht. Mitarbeiter- (Personen-) Adressen sollten Sie nur nutzen, wenn Sie genau wissen, dass der/die Mitarbeiter /-in noch in der Abteilung/Funktion tätig ist!



Schriftverkehr per E-Mail --- Hinweis aus gegebenem Anlass

Liebe Mitglieder und solche, die es werden wollen,

es ist mittlerweile normal, seinen Schriftverkehr per E-Mail zu führen, denn schneller, direkter und billiger geht es kaum.

Aus gegebenem Anlass müssen wir aber darauf hinweisen, dass die E-Mail Nutzung auch Risiken beinhaltet. Es gibt keine Garantie dafür, dass eine E-Mail auch wirklich beim Empfänger ankommt, auch wenn der Versand als erfolgreich bestätigt wurde.

Störungen auf der elektronischen Wegstrecke, unregelmäßiger oder vergessener Abruf der Mails aus dem Empfänger-Postfach, versehentliches Löschen oder versehentliche Weiterleitung an die/den falschen Zuständige/-n, alles ist möglich.

Auch in der Verwaltung des STV arbeiten nur Menschen und Menschen können Fehler machen.

Verlassen Sie sich also nicht blind auf Ihren "Rechenknecht" (Computer), sondern fordern Sie bei wichtigen Mails in jedem Fall eine Empfangsbestätigung an. Solange Sie diese Bestätigung nicht in Händen halten, sollten sie Ihre Angelegenheit nicht als erledigt betrachten!

Laut unserer Satzung bedarf der Antrag zur Mitgliedschaft im STV-Voslapp und auch die Austrittserklärung der Schriftform. Die Definition "Schriftform" setzt eine eigenhändige Unterschrift voraus, die aber in einer E-Mail nicht enthalten ist. E-Mails genügen der geforderten Schriftform also nicht, so dass z. B. Austrittserklärungen per E-Mail nicht rechtswirksam sind!

Der STV-Voslapp ist bereit, mit der Zeit zu gehen und auch Austrittserklärungen zu akzeptieren, die uns per E-Mail erreichen. Wir senden dem Mitglied aber in jedem Fall eine schriftliche und mit einer Unterschrift versehene Austrittsbestätigung zu. Solange Sie diese Austrittserklärung nicht vorliegen haben, sind Sie immer noch Mitglied des STV-Voslapp und zur Zahlung der Beiträge verpflichtet!

Auch bei einer Kündigung, die mittels einer Postkarte oder eines normalen Briefes zu uns gesandt wird, erhalten Sie eine Austrittsbestätigung.

Wenn Sie aber auf "Nummer sicher" gehen wollen, bleibt Ihnen nur die Zusendung per Einschreiben mit Rückschein, was aber unnötige Kosten verursacht. Warten Sie auf Ihre (Kündigungs-) Bestätigung und fragen Sie im Zweifelsfalle telefonisch nach, dann kann eigentlich nichts schief gehen.

Mit sportlichem Gruß

Der Vorstand

i. V. Uwe Schuster



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